Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

 

In diesem Bereich, in welchem ich in Hamburg und München 2018/2019 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen habe, bin ich für Sie sowohl in der Verkehrsunfall Schadensregulierung als auch mit der Verteidigung Ihnen vorgeworfener Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstraftaten tätig.

Hierzu gehört in der Verkehrsunfallschadensregulierung u.a.

die umgehende Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Versicherungen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Bereich Sach- und Personenschaden, sowie ggfs. das Anfordern der hierzu notwendigen polizeilichen Akten.

Die Schadensabwicklung mit den im Einzelnen beteiligten Unternehmungen (Reparatur-, Mietwagenunternehmen und Sachverständige) und Gutachtern, Ärzten, Kliniken einschließlich Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Die Führung von Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich mit den Schadensregulierern der beteiligten Haftpflichtversicherern.

Die Durchsetzung zurückgewiesener berechtigter Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung.

 

Im Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren:


Wurden Sie  wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder einer anderen (vermeintlichen) Verkehrsordnungswidrigkeit geblitzt oder auf andere Weise als Fahrer identifiziert , dann bedarf es oftmals schneller Hilfe, wenn ein Bußgeldbescheid erteilt, Punkte in Flensburg und/oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch erhoben werden, andernfalls wird er mit allen unangenehmen Konsequenzen rechtskräftig. Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, ist auch hier Vorsicht geboten, bevor Sie diesen ausfüllen und so unnötige Angaben machen oder gar kontraproduktives von sich preisgeben. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem Firmenwagen geblitzt wurden. Erhält der Arbeitgeber den Anhörungsbogen, sollten Sie zu einem Anwalt gehen, da es bei dem Anhörungsbogen in erster Linie darum geht, den richtigen Fahrer zu ermitteln. kann der Fahrer nicht innerhalb der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist ermittelt werden, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet werden.


Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Erst nach Akteneinsicht, sollte gemeinsam entschieden ob und wenn ja mit welchem Inhalt eine Einlassung erfolgen sollte.